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   BFH, 29.01.1959 - V 43/58 U   

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https://dejure.org/1959,1819
BFH, 29.01.1959 - V 43/58 U (https://dejure.org/1959,1819)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1959 - V 43/58 U (https://dejure.org/1959,1819)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1959 - V 43/58 U (https://dejure.org/1959,1819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auwirkungen des Fehlens des Ausfuhrnachweises für die Gewährung einer Ausfuhrvergütung - Zeitpunkt des buchmäßigen Ausfuhrnachweises

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 68, 310
  • DB 1959, 308
  • BStBl III 1959, 121
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.08.1954 - V 172/53 U

    Buchmäßiger Nachweis bei Weiterlieferung erworbener Gegenstände im Großhandel -

    Auszug aus BFH, 29.01.1959 - V 43/58 U
    Es ist Aufgabe eines Steuerpflichtigen, der eine Steuervergünstigung in Anspruch nimmt, sich rechtzeitig um die erforderlichen Nachweise zu bemühen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 172/53 U vom 12. August 1954, BStBl 1954 III S. 294, Slg. Bd. 59 S. 224).
  • BFH, 25.09.1953 - V 24/53 U

    Berücksichtigung nicht greifbarer, aber vorhandener Belege bei späterer

    Auszug aus BFH, 29.01.1959 - V 43/58 U
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs V 24/53 U vom 25. September 1953 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1953 III S. 332, Slg. Bd. 58 S. 108), auf das sich Rechtsbeschwerde und Anschlußbeschwerde berufen, ist dahin zu verstehen, daß die im Augenblick einer Prüfung nicht greifbaren aber als Bestandteil der Buchführung bereits gekennzeichneten Belege nachgereicht werden können.
  • BFH, 29.07.1965 - V 73/63 U

    Beschaffung eines fehlender Ausfuhrnachweis noch bis zum Ablauf der Antragsfrist

    Dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 43/58 U vom 29. Januar 1959 (BStBl 1959 III S. 121, Slg. Bd. 68 S. 310), wonach der Ausfuhrnachweis bis zum Ablauf der Ausschlußfrist erbracht werden müsse, könne nicht gefolgt werden.

    Sie entspricht dem Urteil des Senats V 43/58 U vom 29. Januar 1959 (a. a. O.), wonach ein fehlender Ausfuhrnachweis noch bis zum Ablauf der Antragsfrist beschafft werden kann.

    Deshalb ist der Senat in dem Urteil V 43/58 U vom 29. Januar 1959 (a. a. O.) auch davon ausgegangen, daß die Belege grundsätzlich im Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Bewilligung der Vergütung, bereits vorhanden sein müssen.

    Gerade diesem Umstand trägt das Urteil des Senats V 43/58 U vom 29. Januar 1959 (a. a. O.) Rechnung, wenn es den Ausfuhrnachweis bis zum Ablauf der Frist zuläßt, innerhalb der ein Vergütungsanspruch überhaupt noch geltend gemacht werden kann.

  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

    Für das Vergütungsrecht sollte es genügen, wenn der Nachweis im Zeitpunkt der Antragstellung - d.h.: spätestens bis zum Ablauf der Antragsfrist nach § 21 Abs. 1 UStG 1951 (früher § 75 Abs. 1 UStDB 1951) - vorlag, während die Steuerbefreiung davon abhängen sollte, ob der Ausfuhrnachweis im Zeitpunkt der erstmaligen endgültigen Veranlagung vorhanden war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1958 V 301/56, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1951, § 4 Nr. 3, Rechtsspruch 4, und vom 29. Januar 1959 V 43/58 U, BFHE 68, 310, BStBl III 1959, 121), da spätestens im Zeitpunkt der Befreiung sämtliche Voraussetzungen gegeben sein müßten.

    Soweit in den noch zum Umsatzsteuergesetz 1951 ergangenen Urteilen des Bundesfinanzhofs auf die erstmalige endgültige Veranlagung bzw. auf den Abschluß der Veranlagung abgestellt und damit ausgeschlossen worden ist daß die Ausfuhrbelege bei erstmaliger Veranlagung noch im Laufe eines Verfahrens im Sinne des § 229 der Reichsabgabenordnung alter Fassung und bei einer bereits bestandskräftigen Steuerfestsetzung noch im Laufe eines Berichtigungsverfahrens nachgereicht werden können (StRK, Umsatzsteuergesetz 1951, § 4 Nr. 3, Rechtsspruch 4, sowie BFHE 68, 310), kann daran wegen der dargestellten veränderten Rechtslage (Abschnitt 3) für das neue Umsatzsteuerrecht nicht mehr festgehalten werden.

  • BFH, 04.06.1987 - V R 143/79

    Steuerliche Behandlung von Lieferungen jugendgefährdender Schriften an Abnehmer

    Fehlt diese Voraussetzung, ist der Umsatz steuerpflichtig, auch wenn die Lieferung tatsächlich an einen ausländischen Abnehmer erfolgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1959 V 43/58 U, BFHE 68, 310, BStBl III 1959, 121).
  • BFH, 25.01.1962 - V 138/59 U

    Zulässigkeit der Beantragung einer Umsatzsteuervergünstigung, die im

    Der Senat hat es jedoch in seinem Urteil V 43/58 U vom 29. Januar 1959 (BStBl 1959 III S. 121, Slg. Bd. 68 S. 310) zu § 4 Ziff. 3 UStG (steuerfreie Ausfuhrlieferungen) als ausreichend angesehen, daß Belege bis zur erstmaligen Veranlagung nachgebracht werden können.
  • FG Hessen, 12.01.2005 - 6 V 2698/04

    Buchnachweis; Belegnachweis; PKW; Kraftfahrzeug; Ausfuhrlieferung;

    Die Ausfuhrnachweisbelege müssen sich im Besitz des Unternehmers befinden und Bestandteil seiner Buchführung sein (BFH-Urteil vom 29.1.1959, BStBl III 1959, 121).
  • BFH, 22.06.1961 - V 2/59 U

    Anforderungen an den Ausfuhrnachweis im Rahmen einer

    Zutreffend sind auch die Ausführungen des Finanzgerichts, daß in den streitigen Fällen diesen Voraussetzungen nicht genügt ist, insbesondere entsprechen sie der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen V 24/53 U vom 25. September 1953 (BStBl 1953 III S. 332, Slg. Bd. 58 S. 108) und V 43/58 U vom 29. Januar 1959 (BStBl 1959 III S. 121, Slg. Bd. 68 S. 310).
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